Deutsche und österreichische Unternehmen werden im grenzüberschreitenden Handelsverkehr mit Italien und innerhalb Europas stets mit besonderen Fragestellungen des nationalen und internationalen Handelsrechts konfrontiert.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei all diesen Fragen mit maßgeschneiderten und rechtssicheren Lösungen, die sich konsequent an den Bedürfnissen der jeweiligen unternehmerischen Ziele orientieren, sei es beim Aufbau eines Vertragshändlernetzes in Italien oder der Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Unsere jahrelange praktische Erfahrung in Verbindung mit einer damit einhergehenden Spezialisierung im deutsch-italienischen und österreichisch-italienischen Handelsrecht gewährleistet zudem eine umfassende und vorausschauende Beratung unserer Mandanten.

Entsprechend beziehen wir auch alle relevanten steuerrechtlichen Aspekte, unter der besonderen Berücksichtigung des italienischen Steuerrechts, in die Erörterungen mit ein.

Wir unterstützen Sie umfassend und kompetent in folgenden Bereichen: