202004.24
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Covid-19

Covid-19 hat wie kein anderes Ereignis seit dem Zweiten Weltkrieg in alle Facetten unseres täglichen Lebens eingegriffen. Auch in Italien ist der Einfluss auf die Wirtschaft und auf die nationalen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen von größtem Ausmaß.

Galleria Mailand

Das in letzter Instanz beinahe gänzliche Herunterfahren des Wirtschaftslebens wirft unterschiedlichste Fragestellungen auf, nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für viele mittelständische und kleine Unternehmen.

In welchen Bereichen können rechtliche Fragestellungen auftreten?

  • Verspätung oder Unmöglichkeit von Lieferungen bei Kaufverträgen und Unterbrechung ganzer Lieferketten,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Dienstleistungsverträge und deren Durchführung,
  • Insolvenzrecht,
  • Arbeitsrecht mit Kurzarbeit, Homeoffice und anderen Maßnahmen,
  • Sozialpaket für Familien, Angestellte, Arbeitnehmer,
  • Stornierung von Reisen, Veranstaltungen, Aufführungen etc.,
  • Staatliche Unterstützungs- und Finanzierungshilfen,
  • v.m.

Z.B. Verträge zwischen Deutschland / Österreich und Italien

Betroffen sind etwa zahlreiche Verträge zwischen deutschsprachigen und italienischen Vertragspartnern, deren Durchführung (auch nur zum Teil) unmöglich wird. Vertragspartner stellen sich dann die Frage, welche Folgen dies für sie hat.

So wird im italienischen Recht eine Vertragspartei von ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit, wenn die geschuldete Leistung aus einem Grund, den sie nicht zu vertreten hat, nachträglich unmöglich wird (Art. 1256 ital. Bürgerliches Gesetzbuch – codice civile).

Unter bestimmten Voraussetzungen erlischt dann nicht nur die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung, sondern auch der Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung (Art. 1463 codice civile), wenn der Vertrag als aufgelöst gilt. Die andere Vertragspartei schuldet ihre eigene Leistung nicht mehr, hat jedoch einen Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Beträge, aber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ist die Unmöglichkeit nur vorläufig, kann die Leistung eventuell später noch erbracht werden.

Höhere Gewalt

Ob ein Fall höherer Gewalt vorliegt und welche rechtlichen Auswirkungen deren Vorliegen hat, ist dagegen auf der Grundlage der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu bestimmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, besondere Vertragsklauseln, nicht selten (bei Kaufverträgen) auch das UN-Kaufrecht oder ICC-Musterklauseln sind hierbei zu beachten.

Italien hat in einem Gesetzesdekret vom 17. März 2020 eine Wahl dahingehend getroffen, dass etwa beim Bezug von Eintrittskarten für Museen, Kinos, Theater oder andere Shows die am 8. März 2020 verhängte Ausgangssperre und das Verbot von Veranstaltungen eine höhere Gewalt darstellt.

Insolvenzrecht

Auch für das Insolvenzrecht sind zahlreiche Aufschübe und Änderungen vorgesehen worden, die etwa die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Vergleichsverfahren betreffen.

Arbeitsrecht und Reiserecht

So müssen zahlreiche Firmen Ihre interne Firmenorganisation und Produktions- und Lieferprozesse neu überdenken. Auch hierfür gibt es ad-hoc-Regelungen, die der italienische Staat speziell für die Corona-Krise verabschiedet hat. Auch reiserechtliche Sachverhalte (Stornierungen von Hotels oder Reisen und Veranstaltungen) werfen viele Fragen auf.

Für alle Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.